Satzung § 1-3
Satzung § 4-6

§ 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen

„Team Dorfplatz Delrath 2001 e. V.“

2. Der Sitz des Vereins ist in Dormagen-Delrath.

3. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichts Neuss eingetragen.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2. Zweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke imSinne des derzeit bestehenden Rechtes.

2. Zweck desVereins ist die Förderung der Heimatgedankens und des traditionellen Brauchtums durch Fortführung der Aktivitäten des „Team Dorfplatz“.

Der Verein sorgt für die dauerhafte Erhaltung des Dorfplatzes in Delrath (Ecke Gabrielstraße / Pestalozzistraße) als Ortsmittelpunkt und seiner Pflege.

Mit Gestaltungselementen des Dorfplatzes (bei Gründung des Vereins: Wappenstein und Geschichtsbaum) unterstützt der Verein die Heimatpflege und Heimatkunde.

Durch die Organisation von Dorfplatzfesten, Maifeiern und durch die Aufstellung eines Weihnachtsbaums auf dem Dorfplatz fördert der Verein traditionelles Brauchtum, die Verwurzelung der Delrather Bevölkerung mit ihrer Heimat und stärkt damit die Ortsverbundenheit der Bevölkerung und das dörfliche Gemeinschaftsgefühl.

3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Der Verein kann die satzungsgemäßen Zwecke auch durch die Mitgliedschaft in bzw. die Förderung von Institutionen oder Vereinen, die ihrerseits die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins unterstützen, verfolgen.

Die Mitglieder haben keine Ansprüche auf das Vereinsvermögen und erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§ 3. Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die-se Satzungsbestimmungen anerkennen. Die Aufnahme eines Mitglieds erfolgt nach mehrheitlichem Beschluss durch den Vorstand und den Beirat.

2. Der Verein kann aktive und passive Mitglieder sowie Ehrenmitglieder haben. Aktive Mitglieder beteiligen sich unmittelbar an der Leitung und unterstützen aktiv die Aufgaben des Vereins. Passive Mitglieder unterstützen den Vereinszweck ausschließlich finanziell. Zu Ehrenmitgliedern können natürliche Personen ernannt werden, die sich um die Vereinszwecke in außerordentlicher Weise verdient gemacht haben. Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt nach mehrheitlichem Beschluss durch den Vorstand und den Beirat in der darauf folgenden Mitgliederversammlung durch den Versammlungsleiter.

3. Die Mitgliedschaft endet durch den

a) Tod des Mitglieds,

b) freiwilligen Austritt,

c) Ausschluss.

4. Die Mitglieder können jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand aus dem Verein austreten. Die Austrittserklärung wird zum Schluss des Geschäftsjahres wirksam.

5. Mitglieder des Vereins, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, können auf Beschluss des Vorstandes und des Beirats aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Betroffene ist mit Begründung schriftlich zu informieren und kann gegen den Beschluss innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen die mitgliedschaftlichen Rechte.

6. Jedes Mitglied hat die für das Geschäftsjahr festgelegten Beiträge zu leisten. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch die Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

7. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils Mitte Januar fällig. Bei Aufnahme eines Mitglieds im ersten Kalenderhalbjahr ist ein voller Jahresbeitrag, bei Aufnahme im zweiten Kalenderhalbjahr ein halber Jahresbeitrag zu zahlen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine Erstattung des gezahlten Jahresbeitrags.

8. Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift,. ihrer Email-Adresse und ihrer Bankverbindung mitzuteilen.